{"id":701,"date":"2022-06-14T17:13:21","date_gmt":"2022-06-14T15:13:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/?page_id=701"},"modified":"2022-06-14T17:14:08","modified_gmt":"2022-06-14T15:14:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; full_screen_row_position=&#8220;middle&#8220; column_margin=&#8220;default&#8220; column_direction=&#8220;default&#8220; column_direction_tablet=&#8220;default&#8220; column_direction_phone=&#8220;default&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; row_border_radius=&#8220;none&#8220; row_border_radius_applies=&#8220;bg&#8220; overflow=&#8220;visible&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; shape_divider_position=&#8220;bottom&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_tablet=&#8220;inherit&#8220; column_padding_phone=&#8220;inherit&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; column_element_spacing=&#8220;default&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; column_shadow=&#8220;none&#8220; column_border_radius=&#8220;none&#8220; column_link_target=&#8220;_self&#8220; column_position=&#8220;default&#8220; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; tablet_width_inherit=&#8220;default&#8220; tablet_text_alignment=&#8220;default&#8220; phone_text_alignment=&#8220;default&#8220; animation_type=&#8220;default&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; border_type=&#8220;simple&#8220; column_border_width=&#8220;none&#8220; column_border_style=&#8220;solid&#8220;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1655219529625{margin-right: 3% !important;}&#8220;]\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Geltungsbereich<\/p>\n<p>Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten fu\u0308r die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung des Auftraggebers mit Jaegerwald Marketing und es werden auch alle ku\u0308nftigen Auftr\u00e4ge unter Zugrundelegung der Gesch\u00e4ftsbedingungen von Jaegerwald Marketing in der jeweils gu\u0308ltigen Fassung abgewickelt.<\/p>\n<p>Die Geltung von abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Leistungsumfang<\/p>\n<p>Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Jaegerwald Marketing ergibt sich aus dem gelegten Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung von Jaegerwald Marketing. Nebenabreden oder Ab\u00e4nderungswu\u0308nsche des Auftraggebers, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ver\u00e4ndern, werden nur nach ausdru\u0308cklicher schriftlicher Best\u00e4tigung durch Jaegerwald Marketing wirksam bzw. Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gru\u0308nden notwendig werden, wird dies Jaegerwald Marketing dem Auftraggeber unverzu\u0308glich schriftlich oder m\u00fcndlich mitteilen. Soweit durch diese Ver\u00e4nderungen der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht oder nur unwesentlich ber\u00fchrt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Ku\u0308ndigungsrecht zu. Jaegerwald Marketing ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistungsbeschreibung zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Beauftragung Dritter<\/p>\n<p>Jaegerwald Marketing ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Programmierer, Grafiker, Technikfirmen, Caterer, Ku\u0308nstler, Druckereien, Journalisten, Lektoren etc.) zu bedienen. Jaegerwald Marketing verpflichtet sich, Dritte sorgf\u00e4ltig auszuw\u00e4hlen und darauf zu achten, dass diese u\u0308ber die erforderliche fachliche Qualifikation verfu\u0308gen, haftet jedoch nicht fu\u0308r die Erfu\u0308llung oder Schlechterfu\u0308llung dieser Leistungen. Fremdrechnungen Dritter k\u00f6nnen dem Kunden aus organisatorischen Gru\u0308nden nur dann bei Gesamtabrechnungen vorgelegt werden, wenn dies bereits im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Es ist Jaegerwald Marketing gestattet, allf\u00e4llige Vorteile, die aus der langfristigen oder intensiven Zusammenarbeit mit Lieferanten (Dritten) entstehen, wie z.B. Rabatte oder Boni, einzubehalten und demgem\u00e4\u00df nicht verpflichtet, diese an den Kunden weiterzugeben.<\/p>\n<p>Kosten<\/p>\n<p>Der Auftraggeber stellt Jaegerwald Marketing unabh\u00e4ngig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verf\u00fcgung. Dieses Budget darf nur mitausdr\u00fccklicher Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden. Jaegerwald Marketing ist verpflichtet, das zur Verf\u00fcgung gestellte Budget nach den Grunds\u00e4tzen eines sorgf\u00e4ltigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers einzusetzen. Alle entstehenden Drittkosten sowie weitere etwaige Steuern, Geb\u00fchren, Abgaben, etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Projektes notwendigen Betr\u00e4ge werden Jaegerwald Marketing vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitpunkts zur Verf\u00fcgung gestellt, im Falle der Nichtbereitstellung innerhalb der vereinbarten Fristen hat der Auftraggeber alle daraus resultierenden Nachteile zu tragen.<\/p>\n<p>Vertragsaufl\u00f6sung<\/p>\n<p>Im Falle einer vorzeitigen Vertragsaufl\u00f6sung des Vertragsverh\u00e4ltnisses oder bei Projektabbruch durch den Auftraggeber ist dieser trotz Aufhebung des Vertragsverh\u00e4ltnisses verpflichtet, die vereinbarten Honorare an Jaegerwald Marketing in voller H\u00f6he zu bezahlen und hat auch alle erbrachten Vorleistungen und Teilleistungen Dritter in vollem Umfang abzugelten.<\/p>\n<p>Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Ku\u0308rzung des Honorars von Jaegerwald Marketing aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>Davon unberu\u0308hrt bleibt eine allf\u00e4llige vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung aus wichtigem Grund. Dieses Recht steht Jaegerwald Marketing dann zu, wenn das vereinbarte Honorar bzw. das vereinbarte Budget fu\u0308r Drittleistungen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten F\u00e4lligkeitszeitpunkt gezahlt wird oder der Auftraggeber eine strafbare Hand<\/p>\n<p>Haftung<\/p>\n<p>Jaegerwald Marketing verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgf\u00e4ltigen Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger (beauftragten Dritten) nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.<\/p>\n<p>Die Haftung von Jaegerwald Marketing richtet sich ausschlie\u00dflich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Jegliche Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber Jaegerwald Marketing, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung durch Jaegerwald Marketing.<\/p>\n<p>Weiters vereinbaren die Vertragsparteien, dass jegliche Schadenersatzanspr\u00fcche gegen Jaegerwald Marketing der H\u00f6he nach auf das mit Jaegerwald Marketing vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar (ohne Drittkosten) beschr\u00e4nkt sind.<\/p>\n<p>Jaegerwald Marketing trifft keinerlei Haftung, wenn die bedungene Leistungserbringung durch ein technisches Gebrechen oder durch einen Fehler eines von Jaegerwald Marketing beauftragten Dritten beeintr\u00e4chtigt wird. Soweit Jaegerwald Marketing im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzanspr\u00fcche gegen Dritte zustehen, tritt Jaegerwald Marketing derartige Ersatzanspr\u00fcche an den Auftraggeber ab und ist der Auftraggeber hierdurch in der Lage, derartige Anspr\u00fcche auf eigene Kosten gegen\u00fcber dem Dritten durchzusetzen. Eine dar\u00fcberhinausgehende Haftung gegen Jaegerwald Marketing ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Jaegerwald Marketing verpflichtet sich, fu\u0308r Veranstaltungen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen, wobei die anteiligen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er fu\u0308r alle Honorare und Drittkosten selbst dann aufzukommen hat, wenn die Veranstaltung aus Witterungsgru\u0308nden, aufgrund eines technischen Gebrechens, einer Pandemie, einer Naturkatastrophe oder aus sonstigen nicht unmittelbar von Jaegerwald Marketing vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig zu verantwortlichen Gru\u0308nden nicht oder nicht in der urspr\u00fcnglich vorgesehen Form stattfinden kann. \u00dcber ausdr\u00fccklichen Auftrag des Auftraggebers wird Jaegerwald Marketing eine Ausfallsversicherung fu\u0308r die vereinbarte Veranstaltung abschlie\u00dfen, welche die diesbez\u00fcglichen Risiken abdeckt. Wenn der Auftraggeber diese Ausfallsversicherung nicht beansprucht, stehen diesem keine weiteren Anspr\u00fcche, welcher Art auch immer, wegen eines Veranstaltungsausfalls, dem Ausfall einzelner Teile der Veranstaltung, etc. zu.<\/p>\n<p>Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/p>\n<p>Als Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Wien.<\/p>\n<p>Nebenabreden\/Schriftform<\/p>\n<p>Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit \u00fcber alle sich aus dem Gesch\u00e4ftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegen\u00fcber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zul\u00e4ssig, entspricht.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche und sonstige Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag k\u00f6nnen vom Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jaegerwald Marketing abgetreten werden. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich ausdru\u0308cklich damit einverstanden, dass alle im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert werden d\u00fcrfen.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_tablet=&#8220;inherit&#8220; column_padding_phone=&#8220;inherit&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; column_element_spacing=&#8220;default&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; column_shadow=&#8220;none&#8220; column_border_radius=&#8220;none&#8220; column_link_target=&#8220;_self&#8220; column_position=&#8220;default&#8220; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; tablet_width_inherit=&#8220;default&#8220; tablet_text_alignment=&#8220;default&#8220; phone_text_alignment=&#8220;default&#8220; animation_type=&#8220;default&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; border_type=&#8220;simple&#8220; column_border_width=&#8220;none&#8220; column_border_style=&#8220;solid&#8220;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1655219555975{margin-left: 3% !important;}&#8220;]\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Warenverkauf<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lieferung:<\/p>\n<p>Unsere Lieferungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten mit der Annahme unseres Anbots, sp\u00e4testens jedoch mit Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer als anerkannt. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Lieferungsabschluss:<\/p>\n<p>Wird bei einem Abschluss die Abschlussmenge nicht innerhalb des f\u00fcr die Abnahme vereinbarten Zeitraumes abgerufen, so verliert der Abschluss nach Ablauf der Abschlusszeit seine Wirksamkeit und wir sind berechtigt, die Differenz zwischen der einger\u00e4umten und der f\u00fcr eine Minderabnahme geltende Preisstellung f\u00fcr die ausgelieferte Menge nachzubelasten<\/p>\n<p>\u200b Leistungsverzug:<\/p>\n<p>Geringf\u00fcgige Lieferfrist\u00fcberschreitungen hat der K\u00e4ufer\/ Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein R\u00fccktrittsrecht zusteht. Die Rechtsfolgen eines allf\u00e4lligen Leistungsverzuges von uns treten nicht ein, ohne, dass vom K\u00e4ufer eine schriftliche Mahnung oder Aufforderung an uns \u00fcbermittelt wird.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Preise:<\/p>\n<p>Unsere Preise sind unverbindlich und freibleibend in EURO, exkl. USt und verstehen sich ab Werk. Bestellungen, die ohne Preisangaben eingehen, f\u00fchren wir ohne besondere R\u00fcckfrage zu den jeweils g\u00fcltigen Tagespreisen aus. Die Vorschrift bzw. Bestellung \u201ewie gehabt\u201c bezieht sich auf die Qualit\u00e4t des Artikels, jedoch niemals auf den Preis. Wir behalten uns vor, f\u00fcr Kleinmengen, Kleinverpackungen, Sonderabf\u00fcllungen und Sondertransporte einen Preiszuschlag einzuheben. Die vereinbarten Mindestbestellmengen sind einzuhalten.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Leihverpackung:<\/p>\n<p>Leihweise beigestellte Warenumschlie\u00dfungen wie Container, F\u00e4sser, Paletten, Kisten und dgl. sind sorgf\u00e4ltig zu behandeln und nach Entleerung binnen 30 Tagen auf Kosten des K\u00e4ufers zu retournieren. Nach Ablauf der Frist behalten wir uns vor, die R\u00fccknahme abzulehnen bzw. jeweiligen Nachschaffungswert, soweit dieser den Pfandeinsatz \u00fcbersteigt, in Rechnung zu stellen. Stark verschmutzte oder besch\u00e4digte Leihverpackung werden zu Anschaffungspreis verrechnet.<\/p>\n<p>Versand:<\/p>\n<p>Alle Waren werden innerhalb \u00d6sterreichs auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers versandt, Waren werden von uns nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des K\u00e4ufers und auf seine Kosten versichert. Der K\u00e4ufer h\u00e4lt uns f\u00fcr Hilfestellungen im Rahmen der Ladet\u00e4tigkeiten schad- und klaglos.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Aufrechnung:<\/p>\n<p>Etwaige Gegenforderungen des Kunden, aus welchem Rechtsgrund immer, d\u00fcrfen mit unseren Forderungen nicht aufgerechnet werden. Ausgenommen sind nur solche Gegenforderungen, die wir ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt haben, oder die durch rechtskr\u00e4ftige Gerichtsentscheidung festgestellt sind.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Eigentumsvorbehalt:<\/p>\n<p>Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor. Wird diese weiterverkauft, so tritt uns der K\u00e4ufer den anteiligen Verkaufserl\u00f6s ab, tr\u00e4gt ihn in seinen B\u00fcchern ein und gibt auf Anforderung durch den Verk\u00e4ufer die Abtretung seinen Abnehmern bekannt.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Beanstandungen:<\/p>\n<p>M\u00e4ngelr\u00fcgen k\u00f6nnen nur dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Eintreffen der Ware und vor deren Verwendung, in jedem Fall unter Muster\u00fcbersendung, geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Wir haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus falscher Anwendung des Produktes oder aus Mitverarbeitung ungeeigneter Materialien ergeben. Kleine in der Natur der Produkte liegende Qualit\u00e4tsschwankungen sowie sachlich gerechtfertigte und angemessen \u00c4nderungen unserer Leistungsverpflichtung sind vom K\u00e4ufer zu tolerieren und berechtigen diesen nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Schadenersatzforderungen. Der \u00dcbernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Schadenersatz:<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen. Ersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger. Die Anwendbarkeit der Regeln der laesio enormis ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>H\u00f6here Gewalt:<\/p>\n<p>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, gesetzliche Verf\u00fcgungen, insbesondere die Rohstoffversorgung betreffend, Nichteinhaltung von Liefervertr\u00e4gen seitens unserer Lieferanten, Arbeitseinstellungen oder Aussperrungen, Betriebsst\u00f6rungen usw. berechtigen den Verk\u00e4ufer, vom Vertrag oder dessen unerf\u00fcllten Teil ohne Verpflichtungen zu einer Schadenersatzleistung zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Gerichtsstand\/anzuwendendes Recht:<\/p>\n<p>Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren \u00f6sterreichische, inl\u00e4ndische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zust\u00e4ndige Gericht \u00f6rtlich zust\u00e4ndig (Wien ). Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.<\/p>\n<p>Salvatorische Klausel:<\/p>\n<p>Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ung\u00fcltig oder unwirksam, so wird hier durch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u200b<\/p>\n<p>Allgemeines:<\/p>\n<p>Wir haften nicht f\u00fcr m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte oder Zusagen unserer Mitarbeiter. Alle unsere Angebote gelten als freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. M\u00fcndliche Abmachungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit einer schriftlichen Best\u00e4tigung. Soweit die Verwendung unserer Produkte besonderen gesetzlichen Vorschriften unterworfen ist, obliegt dem K\u00e4ufer die Pr\u00fcfung und Beachtung aller damit zusammenh\u00e4ngenden Fragen. Wegen der Vielfalt der Anwendungsm\u00f6glichkeiten und den au\u00dferhalb unserer Kontrolle liegenden Einsatzbedingungen kann eine Gew\u00e4hr f\u00fcr den Einzelfall grunds\u00e4tzlich von uns nicht \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; full_screen_row_position=&#8220;middle&#8220; column_margin=&#8220;default&#8220; column_direction=&#8220;default&#8220; column_direction_tablet=&#8220;default&#8220; column_direction_phone=&#8220;default&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; row_border_radius=&#8220;none&#8220; row_border_radius_applies=&#8220;bg&#8220; overflow=&#8220;visible&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; shape_divider_position=&#8220;bottom&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_tablet=&#8220;inherit&#8220; column_padding_phone=&#8220;inherit&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; column_element_spacing=&#8220;default&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; column_shadow=&#8220;none&#8220; column_border_radius=&#8220;none&#8220; column_link_target=&#8220;_self&#8220; column_position=&#8220;default&#8220; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243; tablet_width_inherit=&#8220;default&#8220; tablet_text_alignment=&#8220;default&#8220; phone_text_alignment=&#8220;default&#8220; animation_type=&#8220;default&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; border_type=&#8220;simple&#8220; column_border_width=&#8220;none&#8220; column_border_style=&#8220;solid&#8220;][vc_column_text]\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen fu\u0308r Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<p>Die Jaegerwald Marketing GmbH veranstaltet im Auftrag von Kunden Corporate Events wie auch Eigenproduktionen und verf\u00fcgt \u00fcber alle mit den Veranstaltungen zusammenh\u00e4ngenden Berechtigungen und Rechte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Anwendungsbereich<\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1. \u00a0\u00a0\u00a0 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ausschlie\u00dfliche Grundlage aller gegenw\u00e4rtigen und ku\u0308nftigen Vertr\u00e4ge, die zwischen der Jaegerwald Marketing Kommunikationsberatung GmbH, Goldschlagstra\u00dfe 172, A 1140 Wien (im Folgenden Veranstalter) und ihren Vertragspartnern abgeschlossen werden.<\/p>\n<p>1.2. \u00a0\u00a0 Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende oder erg\u00e4nzende Regelungen, insb. allgemeine Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Veranstalter ausdru\u0308cklich schriftlich best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n<p>1.3. \u00a0\u00a0 Die vorliegenden AGB gelten ausschlie\u00dflich fu\u0308r Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und richten sich nicht an Verbraucher.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Vertragsabschluss<\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. \u00a0\u00a0 Angebot<\/p>\n<p>Sofern nicht anders vereinbart, sind s\u00e4mtliche Angebote des Veranstalters freibleibend und unverbindlich und verpflichten den Veranstalter nicht zur Leistung. \u00c4nderungen bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>2.2. \u00a0\u00a0 Kostenvoranschlag<\/p>\n<p>2.2.1. S\u00e4mtliche vom Veranstalter erstellten Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart.<\/p>\n<p>2.2.2. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerh\u00f6hungen im Ausma\u00df von mehr als 10 % ergeben, so wird der Veranstalter den Vertragspartner davon unverzu\u0308glich verst\u00e4ndigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenu\u0308berschreitungen von weniger als 10 %, ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich und k\u00f6nnen diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, k\u00f6nnen Auftrags\u00e4nderungen oder Zusatzauftr\u00e4ge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p>2.3. \u00a0\u00a0 Bestellung<\/p>\n<p>2.3.1. Mit der Bestellung erkl\u00e4rt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot.<\/p>\n<p>2.3.2. Der Veranstalter ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen oder die Annahme der Bestellung aus wichtigen wirtschaftlichen oder betrieblichen Gru\u0308nden abzulehnen.<\/p>\n<p>2.3.3. Weiters kann der Veranstalter zum Nachweis der Identit\u00e4t und Bonit\u00e4t des Vertragspartners die notwendigen Unterlagen und Urkunden einholen bzw. einfordern; der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen, wenn der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Bestellungen in Verzug ist, der Vertragspartner Verpflichtungen dieser AGB verletzt hat oder gleichwertige Ablehnungsgru\u0308nde vorliegen. Der Ablehnungsgrund wird dem Vertragspartner vom Veranstalter mitgeteilt.<\/p>\n<p>2.4. Zustandekommen des Vertrags<\/p>\n<p>2.4.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Vertragspartner schriftlich oder m\u00fcndlich erteilte Auftrag vom Veranstalter schriftlich oder per E-Mail angenommen oder sobald der Bestellung durch Start der Umsetzung tats\u00e4chlich entsprochen wurde. Als Tag des Vertragsabschlusses gilt der Absendetag der Annahmeerkl\u00e4rung, im Falle tats\u00e4chlicher Entsprechung der Absendetag der Leistung.<\/p>\n<p>2.4.2. Fu\u0308r den Vertragsinhalt sind ausschlie\u00dflich die Angaben in der Auftragsbest\u00e4tigung- bzw. im Vertrag und nicht die Angaben in der Bestellung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>2.4.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Belieferung des Veranstalters durch dessen Vorleistungserbringer, der Veranstalter nicht oder nur teilweise zur Leistung verpflichtet ist. Im Falle der Nichtverfu\u0308gbarkeit oder der nur teilweisen Verf\u00fcgbarkeit der Leistung informiert der Veranstalter den Vertragspartner unverzu\u0308glich und ru\u0308ckerstattet eine allenfalls bereits erbrachte Gegenleistung.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Leistungen des Veranstalters, Form, Substitution<\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1. \u00a0\u00a0 Der Veranstalter verpflichtet sich, die vertraglich zugesagten Leistungen zu erbringen. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen erfolgt einzelvertraglich.<\/p>\n<p>3.2. \u00a0\u00a0 Nebenabreden oder Ab\u00e4nderungen \u00fcber Umfang oder Entgelt der vertraglichen Leistung bed\u00fcrfen einer schriftlichen Best\u00e4tigung des Veranstalters.<\/p>\n<p>3.3. \u00a0\u00a0 Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erf\u00fcllung des Auftrags nach seiner Wahl zur G\u00e4nze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Leistungen des Vertragspartners, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten<\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vertragspartner verpflichtet sich, das fu\u0308r die Leistung des Veranstalters vereinbarten Entgelte zu zahlen.<\/p>\n<p>4.2. \u00a0 Die vereinbarten Entgelte verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer im jeweils gesetzlichen Ausma\u00df.<\/p>\n<p>4.3. \u00a0 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9,2 % \u00fcber dem Basiszinssatz) zu verrechnen. Die im Fall des Verzugs entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung notwendigen Kosten von Inkassob\u00fcros und Rechtsanw\u00e4lten sind vom Vertragspartner zu tragen.<\/p>\n<p>4.4. \u00a0 Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4.5. \u00a0 Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unp\u00fcnktlich oder nicht in voller H\u00f6he erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>4.6. \u00a0 Der Vertragspartner hat dem Veranstalter zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die fu\u0308r die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat den Veranstalter von allen Umst\u00e4nden zu informieren, die fu\u0308r die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben vom Veranstalter wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.<\/p>\n<p>4.7. \u00a0 Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die fu\u0308r die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher fu\u0308r den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Der Veranstalter haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung der Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden \u2013 nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird der Veranstalter wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Vertragspartner den Veranstalter schad- und klaglos; jener hat s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die dem Veranstalter durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Veranstalter bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Vertragspartner stellt dem Veranstalter hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Ausfall bzw. Verschiebung der Veranstaltung<\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. \u00a0\u00a0 Sollte aufgrund von unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umst\u00e4nden, wie insbesondere beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen, Veranstaltungsverboten, dringenden veranstaltungsrelevanten Empfehlungen des Gesundheitsministers, Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Vorleistungserbringer (dies alles auch in Unternehmen, deren sich der Veranstalter zur Erf\u00fcllung dieses Vertrages bedient) sowie Naturkatastrophen, Krisensituationen, Epidemien, Pandemien und h\u00f6herer Gewalt, oder aufgrund sonstiger Umst\u00e4nde der urspr\u00fcnglich vereinbarte\u00a0 Veranstaltungstermins abgesagt werden, beh\u00e4lt sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung an einen fu\u0308r ihn frei w\u00e4hlbaren Termin zu verschieben.<\/p>\n<p>5.2. \u00a0\u00a0 In jedem Fall bleibt dieses Auftragsverh\u00e4ltnis aufrecht und die Leistung des Veranstalters erfolgt an dem neu gew\u00e4hlten Veranstaltungstermin. Im Fall unvorhersehbarer und vom Veranstalter nicht zu vertretender Umst\u00e4nde kann der Vertragspartner bei einer Verschiebung der Veranstaltung nicht vom Vertrag zur\u00fccktreten und schuldet das vereinbarte Entgelt. Der Veranstalter beh\u00e4lt fu\u0308r seinen frustrierten Aufwand fu\u0308r die nicht stattgefundene Veranstaltung das Recht auf eine Handling Fee in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Entgelts (Gesamtsumme laut Angebot).<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Teilnehmerzahl<\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. \u00a0\u00a0 Bei der kommunizierten Teilnehmerzahl handelt es sich um vorsichtige Sch\u00e4tzungen, die nicht Vertragsbestandteil werden. Die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl wird nicht garantiert.<\/p>\n<p>6.2. \u00a0 Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltungen gegebenenfalls unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Vertragspartners geringf\u00fcgig zu verschieben.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Mitgebrachte Gegenst\u00e4nde<\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1. \u00a0\u00a0 Werden vom Vertragspartner zur Durchf\u00fchrung der Veranstaltung besondere Ausstellungs- oder sonstige Pr\u00e4sentationsgegenst\u00e4nde (z.B. Tische, Dekorationsgegenst\u00e4nde, Monitore, sonstige Technik etc.) ben\u00f6tigt, so ist dieser verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungstermin schriftlich \u00fcber Art und Umfang dieser Gegenst\u00e4nde und \u00fcber den Zeitpunkt der Anlieferung zu informieren.<\/p>\n<p>7.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Die vom Vertragspartner zur Durchf\u00fchrung der Veranstaltung mitgebrachten besonderen Ausstellungs- oder sonstige Pr\u00e4sentationsgegenst\u00e4nde sind durch den Vertragspartner fu\u0308r den kompletten Zeitraum selbst\u00e4ndig zu versichern. Die Versicherung bzw. Versicherungsvereinbarung ist auf Wunsch jederzeit vorzuzeigen.<\/p>\n<p>7.3. \u00a0 Die vom Vertragspartner angelieferten besonderen Ausstellungs- oder Pr\u00e4sentationsgegenst\u00e4nde jeglicher Art sind nur in Abstimmung mit dem Veranstalter aufzustellen. Die Durchf\u00fchrung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aufstellung obliegt dem Vertragspartner.<\/p>\n<p>7.4. \u00a0 Sollten durch mitgebrachte Sachen des Vertragspartners Besucher oder andere Personen zu Schaden kommen, trifft den Vertragspartner die Haftung daf\u00fcr. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>7.5. \u00a0 Werden fu\u0308r Anlieferung und die Auf- und Abbaut\u00e4tigkeiten Hilfskr\u00e4fte des Veranstalters ben\u00f6tigt, so verpflichtet sich der Vertragspartner den Veranstalter rechtzeitig \u2013 mindestens sieben Tage \u2013 vor Veranstaltungstermin davon in Kenntnis zu setzen. Fu\u0308r die Hilfskr\u00e4fte wird ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Verlust, Besch\u00e4digung und Entfernung mitgebrachter Sachen<\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1. \u00a0\u00a0 Vom Vertragspartner in die Veranstaltungsr\u00e4umlichkeiten mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenst\u00e4nde befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den R\u00e4umlichkeiten. Der Veranstalter \u00fcbernimmt f\u00fcr Verlust, Untergang und\/oder Besch\u00e4digung keine Haftung.<\/p>\n<p>8.2. \u00a0 Dekorationsmaterial, das vom Vertragspartner mitgebracht und verwendet wird, hat der beh\u00f6rdlichen, insbesondere den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, daf\u00fcr einen Nachweis zu erbringen.<\/p>\n<p>8.3. \u00a0 Die Ausstellungs- und sonstigen Pr\u00e4sentationsgegenst\u00e4nde des Vertragspartners, die dieser zur Veranstaltung mitgebracht hat, sind nach Beendigung der Veranstaltung unverzu\u0308glich zu entfernen. Entfernt der Vertragspartner diese nicht, ist der Veranstalter berechtigt, diese auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen und auf dessen Kosten zu lagern.<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>Benutzung von B\u00fchnen- und Bru\u0308ckeneinrichtungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. \u00a0\u00a0 Die Benutzung der B\u00fchnen- und Bru\u0308ckeneinrichtungen in den Veranstaltungsr\u00e4umen durch den Vertragspartner erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Sollten durch die Benutzung der B\u00fchnen- oder Bru\u0308ckeneinrichtungen, die dem Vertragspartner vom Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, Sch\u00e4den welcher Art auch immer auftreten, so trifft die Haftung hierf\u00fcr den Vertragspartner. Dieser verpflichtet sich, den Veranstalter Dritten gegen\u00fcber schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li>Haftung des Vertragspartners fu\u0308r Sch\u00e4den<\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1. Der Vertragspartner haftet fu\u0308r alle Sch\u00e4den an Geb\u00e4uden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.<\/p>\n<p>10.2.\u00a0 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertragspartner Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bankgarantie) zu verlangen.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>Vertraulichkeit &amp; Wohlverhalten<\/li>\n<\/ol>\n<p>Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und \u00fcber alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit gemeinsam bzw. abgestimmt kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende \u00c4u\u00dferungen \u00fcber den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorg\u00e4nge, technische Fragen o.\u00c4., Dritten gegen\u00fcber zu unterlassen.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li>Gew\u00e4hrleistung<\/li>\n<\/ol>\n<p>12.1. \u00a0 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate ab Abnahme.<\/p>\n<p>12.2.\u00a0 Das Vorliegen von M\u00e4ngeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. \u00a7 924 ABGB findet keine Anwendung.<\/p>\n<p>12.3.\u00a0 Auftretende M\u00e4ngel sind vom Vertragspartner unverzu\u0308glich, spezifiziert und schriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>12.4.\u00a0 Der Veranstalter ist im Falle der Gew\u00e4hrleistung berechtigt, die Art der Gew\u00e4hrleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.<\/p>\n<p>12.5.\u00a0 Sofern der Veranstalter M\u00e4ngel au\u00dferhalb der Gew\u00e4hrleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem\u00e4\u00df der gu\u0308ltigen Preisliste des Veranstalters nach Aufwand verrechnet.<\/p>\n<p>12.6. \u00a7 933b ABGB findet keine Anwendung.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li>Schadenersatz<\/li>\n<\/ol>\n<p>13.1.\u00a0\u00a0 Zum Schadenersatz ist der Veranstalter in allen in Betracht kommenden F\u00e4llen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Veranstalter ausschlie\u00dflich fu\u0308r Personensch\u00e4den. Die Haftung verj\u00e4hrt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Sch\u00e4diger. Der Veranstalter \u00fcbernimmt keine Haftung fu\u0308r den Ausfall einer Veranstaltung.<\/p>\n<p>13.2.\u00a0 Fu\u0308r mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter sowie fu\u0308r den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Veranstalter nicht.<\/p>\n<p>13.3.\u00a0 Der Schadenersatz ist jedenfalls mit der H\u00f6he der Auftragssumme begrenzt.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li>Social Media<\/li>\n<\/ol>\n<p>14.1.\u00a0\u00a0 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anbieter von Social Media-Kan\u00e4len (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gru\u0308nden abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Veranstalter nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung einger\u00e4umt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des urspr\u00fcnglichen rechtm\u00e4\u00dfigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Veranstalter arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch der Vereinbarung mit dem Vertragspartner zugrunde. Ausdru\u0308cklich anerkennt der Vertragspartner mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allf\u00e4lligen Vertragsverh\u00e4ltnisses (mit-)bestimmen. Der Veranstalter beabsichtigt, den Auftrag des Vertragspartners nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren und die Richtlinien von Social Media-Kan\u00e4len einzuhalten. Aufgrund der derzeit gu\u0308ltigen Nutzungsbedingungen und der einfachen M\u00f6glichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Veranstalter aber nicht daf\u00fcr einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.<\/p>\n<p>14.2.\u00a0 Der Veranstalter hat das Recht, den Vertragspartner in Zusammenhang mit der Veranstaltung<\/p>\n<p>auf Social Media zu bewerben, ihn als Referenz zu benennen und auch seine Logos und sonstiges Bildmaterial zu verwenden.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li>Ton- und Bildaufzeichnungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>15.1.\u00a0\u00a0 Bei den Veranstaltungen k\u00f6nnen vereinzelt Ton- und Bildaufzeichnungen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radiou\u0308bertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass er w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Ton- und Bildaufzeichnungen fu\u0308r Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw. aufgezeichnet wird und diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entsch\u00e4digungslos, ohne zeitliche oder r\u00e4umliche Einschr\u00e4nkung, mittels jedes derzeitigen oder ku\u0308nftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und\/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch fu\u0308r kommerzielle Zwecke verwertet werden k\u00f6nnen, sofern die Nutzung die pers\u00f6nlichen Interessen des Vertragspartners nicht ungeb\u00fchrlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erw\u00e4hnten Aufnahmen einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p>15.2.\u00a0 Der Vertragspartner darf Ton- und Bildaufzeichnungen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter fu\u0308r eigene Zwecke verwenden.<\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li>Schlussbestimmungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>16.1.\u00a0\u00a0 Einwendungen, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/p>\n<p>16.1.1. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Vertragspartner innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt.<\/p>\n<p>16.1.2. Vom Vertragspartner erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages, au\u00dfer es handelt sich um Beanstandung offensichtlicher Fehler der Rechnung.<\/p>\n<p>16.1.3. Eine Aufrechnung gegen Anspr\u00fcche des Veranstalters mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu.<\/p>\n<p>16.2.\u00a0 Geheimhaltung, Datenschutz, Referenz<\/p>\n<p>16.2.1. Der Vertragspartner ist zur Geheimhaltung aller in Ausf\u00fchrung eines Auftrages erlangten Informationen und Daten verpflichtet, sofern er nicht vom Veranstalter schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde.<\/p>\n<p>16.2.2. Der Vertragspartner stimmt ausdru\u0308cklich zu, dass der Veranstalter den Auftrag als Referenz ben\u00fctzen und zu Werbezwecken, Pressemitteilungen und \u00e4hnliches einsetzen darf; dies umfasst auch die Logos des Vertragspartners.<\/p>\n<p>16.2.3. Der Vertragspartner stimmt ausdru\u0308cklich zu, dass seine mit dem erteilten Auftrag im Zusammenhang stehenden Daten vom Veranstalter verarbeitet und an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen \u00fcbermittelt werden. Diese Zustimmung kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich an den Veranstalter widerrufen.<\/p>\n<p>16.2.4. Der Vertragspartner hat sich ausschlie\u00dflich solcher Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen zu bedienen, die ausdru\u0308cklich (schriftlich) zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.<\/p>\n<p>16.2.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich dar\u00fcber hinaus, die geltenden Sicherheitsvorschriften des Veranstalters einzuhalten und auch alle sonstigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner hat insbesondere die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass jederzeit die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 14, 15, 26 und 27 DSG 2000 eingehalten werden k\u00f6nnen und verpflichtet sich, dem Veranstalter auf Anforderung jene Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des DSG 2000 und dieser Vereinbarung notwendig sind.<\/p>\n<p>16.2.6. Fu\u0308r den Fall des Versto\u00dfes gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen oder sonstige vereinbarte Geheimhaltungspflichten durch den Vertragspartner wird die Bezahlung einer vom Verschulden des Vertragspartners und dem Nachweis nicht dem richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht gem. \u00a7 1336 ABGB unterliegende P\u00f6nale in H\u00f6he von 20% der Auftragssumme pro Versto\u00df vereinbart. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>16.2.7. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung des Auftrages durch den Veranstalter und nach Beendigung aller Schuldverh\u00e4ltnisse bis f\u00fcnf Jahre nach Beendigung aufrecht, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen eine unbefristete oder jedenfalls l\u00e4ngere Verpflichtung erfordern.<\/p>\n<p>16.3. \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten<\/p>\n<p>16.3.1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Veranstalters Rechte und Pflichten auf Dritte zu \u00fcbertragen. Das gegenst\u00e4ndliche Zessionsverbot fu\u0308r Entgeltforderungen wurde iSd \u00a7 1396a ABGB idgF einzeln ausverhandelt.<\/p>\n<p>16.4. \u00c4nderung dieser AGB<\/p>\n<p>16.4.1. \u00c4nderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner wie nachstehend geregelt angeboten (\u00c4nderungsangebot).<\/p>\n<p>16.4.2. Das \u00c4nderungsangebot wird dem Vertragspartner sp\u00e4testens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder auf eine sonst vereinbarte Weise zugestellt.<\/p>\n<p>16.4.3. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn dieser nicht binnen oben genannter Frist schriftlich und begr\u00fcndet widerspricht.<\/p>\n<p>16.4.4. Ausschlie\u00dflich beg\u00fcnstigende \u00c4nderungen k\u00f6nnen bereits ab Kundmachung der \u00c4nderung angewendet werden.<\/p>\n<p>16.5. Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam oder unzul\u00e4ssig sein oder werden, so ber\u00fchrt dies nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder unzul\u00e4ssigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzul\u00e4ssigen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt. Dasselbe gilt im Fall von L\u00fccken.<\/p>\n<p>16.6. Schriftform, Vertragssprache, Fristenlauf, Interpretation<\/p>\n<p>16.6.1. Jegliche vertraglichen Vereinbarungen, deren \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie sonstige \u00dcbereink\u00fcnfte bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit und der Unterfertigung beider Vertrags-parteien, sofern zweiseitig. Auch das Abgehen von der Vereinbarung der Schriftform muss diese Voraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>16.6.2. Elektronische Vertragserkl\u00e4rungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erkl\u00e4rungen und elektronische Empfangsbest\u00e4tigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, fu\u0308r die sie bestimmt sind, unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann. Fu\u0308r die Fristgerechtheit und Wirksamkeit von Erkl\u00e4rungen ist deren erfolgter Zugang im Sinne dieser Bestimmung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>16.6.3. Der Vertragspartner hat \u00c4nderungen seines Namens oder seiner Anschrift umgehend dem Veranstalter mitzuteilen. Erfolgt keine \u00c4nderungsmeldung, gelten Schriftst\u00fccke als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. W\u00fcnscht der Vertragspartner im Fall von Namens\u00e4nderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der Veranstalter diesem Wunsch nach M\u00f6glichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die F\u00e4lligkeit der urspr\u00fcnglichen Rechnung.<\/p>\n<p>16.6.4. Vertragssprache ist ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache.<\/p>\n<p>16.6.5. Die zu bezeichnenden einzelnen gew\u00e4hlten \u00dcberschriften dienen einzig der \u00dcbersichtlichkeit. Sie sind daher nicht zur Auslegung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen heranzuziehen.<\/p>\n<p>16.7. Erf\u00fcllungsort, Gefahrtragung, Rechtswahl, Gerichtsstand<\/p>\n<p>16.7.1. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Veranstalters, Goldschlagstra\u00dfe 172\/4 A 1140 WIEN<\/p>\n<p>16.7.2. Kosten und das Risiko des Transportes tr\u00e4gt der Vertragspartner. Fu\u0308r Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Ver\u00e4nderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem \u00dcberschreiten der Netzwerkschnittstelle des Veranstalters auf den Vertragspartner \u00fcber.<\/p>\n<p>16.7.3. Fu\u0308r allf\u00e4llige Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>16.7.4. Gerichtsstand ist das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Wien, \u00d6sterreich.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; full_screen_row_position=&#8220;middle&#8220; column_margin=&#8220;default&#8220; column_direction=&#8220;default&#8220; column_direction_tablet=&#8220;default&#8220; column_direction_phone=&#8220;default&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; row_border_radius=&#8220;none&#8220; row_border_radius_applies=&#8220;bg&#8220; overflow=&#8220;visible&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; shape_divider_position=&#8220;bottom&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_tablet=&#8220;inherit&#8220; column_padding_phone=&#8220;inherit&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; column_element_spacing=&#8220;default&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; column_shadow=&#8220;none&#8220; column_border_radius=&#8220;none&#8220; column_link_target=&#8220;_self&#8220; column_position=&#8220;default&#8220; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; tablet_width_inherit=&#8220;default&#8220; tablet_text_alignment=&#8220;default&#8220; phone_text_alignment=&#8220;default&#8220; animation_type=&#8220;default&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; border_type=&#8220;simple&#8220; column_border_width=&#8220;none&#8220; column_border_style=&#8220;solid&#8220;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1655219529625{margin-right: 3% !important;}&#8220;] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Geltungsbereich Die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten fu\u0308r die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung des Auftraggebers mit Jaegerwald Marketing und es&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-701","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/701","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=701"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/701\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.jaegerwald.marketing\/home\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=701"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}